Übergangsregelung: Bildung eines Angleichungsfaktors vom Ausgleichsposten zu Mehr- und Minderabführungen
JStG 2022, BGBl. I 2022, 2294
Inhalt
Der aufzulösende Ausgleichsposten (KStG a. F.) muss mit einem Angleichungsfaktor an das neue KStG angepasst werden, weil im neuen System des Einlagemodells immer eine (100 %) Vollbeteiligung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft angenommen wird.