Gesetzesänderungen

Übergangsregelung: Bildung eines Angleichungsfaktors vom Ausgleichsposten zu Mehr- und Minderabführungen

JStG 2022, BGBl. I 2022, 2294

Inhalt

Der aufzulösende Ausgleichsposten (KStG a. F.) muss mit einem Angleichungsfaktor an das neue KStG angepasst werden, weil im neuen System des Einlagemodells immer eine (100 %) Vollbeteiligung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft angenommen wird.