Übergangsregelungen: Bestandschutzregelungen für Alt-520-€-Minijobber
Mindestlohn-Erhöhungsgesetz, BGBl. I 2022, 969
Inhalt
Ab dem 1.10.2022 gilt eine Minijobgrenze in Höhe von 520 €. Daraufhin sind Übergangsregelungen notwendig geworden, um Beschäftigte durch Ausübung einer Befreiungsoption nicht schlechter zu stellen.