Rechtsprechungs-Info

Überhöhter Abfindungsanspruch weichender Erben (Ablehnung negativer Anteilswert)

BFH vom 08.06.2021, II R 2/19; Rechtsprechungsbestätigung: FG Münster vom 08.11.2018, 3 K 1118/16 Erb, EFG 2019, 123, rkr.
Inhalt

Ist der Abfindungsanspruch, der aufgrund des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Kommanditgesellschaft (KG) bei dessen Tod gegen die Gesellschaft entsteht, höher als der Wert des auf den fortsetzenden Gesellschafter übergegangenen KG-Anteils, wird kein negativer Wert des Erwerbs als Schenkung auf den Todesfall bei dem fortsetzenden Gesellschafter berücksichtigen.