Überlassung von Operationsräumen an einen Operateur durch einen an den Operationen mitwirkenden Anästhesisten
BFH vom 18.3.2015, XI R 15/11; BStBl. II 2015, 1058
Inhalt
Überlässt ein Anästhesist, der ein „OP-Zentrum“ betreibt, einem anderen Arzt Operationsräume nebst Ausstattung gegen Entgelt ist dieses grundsätzlich nicht als Heilbehandlung umsatzsteuerfrei.