Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StÄndAnpG-Kroatien) vom 25.7.2014, BGBl. I 2014, 1266.
Inhalt
Die Übertragung des Kinderfreibetrags scheidet für die Zeiträume aus, für die Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bezahlt werden. Damit wird klargestellt, dass im Falle von Nachzahlungen für mehrere Monate in einer Summe nicht der Zuflussmonat betroffen ist, sondern all die Monate für die die Nachzahlung geleistet wird.