Umkehrung der Steuerschuldnerschaft: Anforderungen an die Person des Leistungsempfängers
BFH vom 31.01.2024, V R 20/21
Inhalt
Der BFH hat erstmals entschieden, dass für die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft es nicht auf die Verwendung einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) durch den Leistungsempfänger ankommt. Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft löst eine Feststellungslast des leistenden Unternehmers aus.