Ausbildung

Umkehrung der Steuerschuldnerschaft: Leistungsempfängergemeinschaft aus Unternehmer-Ehegatten und Nichtunternehmer-Ehegatten

BFH vom 10.12.2020, V R 7/20; Rechtsprechungsbestätigung: FG München vom 29.01.2020, 3 K 1818/18, EFG 2020, 745, rkr.
Inhalt

Für die Anwendung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen steht nicht entgegen, dass neben dem Unternehmer eine weitere Person Empfänger der Leistung ist, wenn (i) der Unternehmer Schuldner des vollen Entgeltbetrages ist und (ii) der weitere Leistungsempfänger nicht zum persönlichen Anwendungskreis der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gehört.