Rechtsprechungs-Info

Umsatzsteuer-/Vorsteuerberichtigung: Keine Uneinbringlichkeit bei einer Ratenzahlungsvereinbarung

BFH vom 01.02.2022, V R 37/21, BStBl. II 2022, 860; Rechtsprechungsaufhebung: FG Rheinland-Pfalz vom 26.03.2019, 3 K 1816/18, EFG 2019, 835, nrkr.
Inhalt

Der BFH folgt der ergangenen EuGH-Rechtsprechung mit dem Ergebnis, dass eine Ratenzahlungsvereinbarung keine Uneinbringlichkeit, d. h. keine Umsatzsteuer- und Vorsteuerberichtigung auslöst. Dazu kommt, dass die Steuerentstehung im Anwendungsbereich der Sollversteuerung nicht auf bereits fällige Entgeltansprüche beschränkt ist.