Umsatzsteuerbefreiung: Erhobenes Kartenpfand bei Überlassung von elektronischen Zahlungskarten
BFH vom 26.01.2022, XI R 19/19, BStBl. II 2022, 582; Rechtsprechungsaufhebung: FG Hamburg vom 07.02.2017, 2 K 14/16, EFG 2017, 783, nrkr.
Inhalt
Bei dem im Rahmen eines bargeldlosen Zahlungssystems für die Überlassung elektronischer Zahlungskarten im Stadion erhobenen Kartenpfand handelt es sich um eine umsatzsteuerbare einheitliche sonstige Leistung, die der Umsatzsteuerbefreiung für Zahlungsmittelverkehr unterliegt.