Umsatzsteuerentstehung: Sofortige Leistungsausführung bei Ratenzahlungen
EuGH vom 28.10.2021, X-Beteiligungsgesellschaft mbH, C-324/20; Vorabentscheidungsersuch: BFH vom 07.05.2020, V R 16/19, BFH/NV 2020, 1029
Inhalt
Der EuGH hat zu einem Vorabentscheidungsersuchen des BFH im Bezug auf die Umsatzsteuerentstehung bei Vermittlungsleistungen mit Ratenzahlungen geurteilt. Die einmalig erbrachte Dienstleistung mit Ratenzahlungen steht (i) außerhalb der kontinuierlichen Umsatzsteuerentstehung und befindet sich (ii) außerhalb der Umsatzsteuerberichtigung.