Finanzgerichts-Info

Umsatzsteuerliche Organschaft: Komplementär-GmbH (ggf.) nicht Teil eines Organkreises bei einer Einmann-GmbH & Co. KG

FG Düsseldorf vom 20.11.2020, 1 K 347/19 U, EFG 2022, 287, nrkr.; Revision: BFH Az. V R 23/21
Inhalt

Die nicht am Gewinn und Verlust beteiligte Komplementär-GmbH zu einer Einmann-GmbH & Co. KG ist nicht Teil eines Organkreises, wenn die Komplementär-GmbH zwei entgeltliche Geschäftsführungsleistungen an die Kommanditgesellschaft erbringt, die Eingliederungsmerkmale für eine umsatzsteuerliche Organschaft aber nur zwischen dem alleinigen Kommanditisten/Gesellschafter und der Kommanditgesellschaft erfüllt sind.