Rechtsprechungs-Info

Unbegünstigtes (Betriebs-)Vermögen: Junges Verwaltungsvermögen aufgrund einer Verschmelzung

BFH vom 22.1.2020, II R 41/18, BStBl. II 2020, 577; Rechtsprechungsbestätigung: FG Köln vom 10.8.2018, 7 K 594/16, EFG 2019, 1214, rkr.
Inhalt

Gehen innerhalb der Zweijahresfrist durch eine Aufwärtsverschmelzung Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens von der verschmolzenen auf die aufnehmende Gesellschaft über, handelt es sich bei diesen Wirtschaftsgütern um junges Verwaltungsvermögen.