Unbegünstigtes (Betriebs-)Vermögen: Junges Verwaltungsvermögen aufgrund einer Verschmelzung
BFH vom 22.1.2020, II R 41/18, BStBl. II 2020, 577; Rechtsprechungsbestätigung: FG Köln vom 10.8.2018, 7 K 594/16, EFG 2019, 1214, rkr.
Inhalt
Gehen innerhalb der Zweijahresfrist durch eine Aufwärtsverschmelzung Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens von der verschmolzenen auf die aufnehmende Gesellschaft über, handelt es sich bei diesen Wirtschaftsgütern um junges Verwaltungsvermögen.