Finanzgerichts-Info

Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung

BFH vom 12.3.2015, III R 14/14; BStBl. II 2015, 850
Inhalt

Die Verlängerung der Rechtsbehelfsfrist bei unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung auf ein Jahr gilt auch dann, wenn im Bescheid eine zu lange Frist angegeben wurde.