Unrichtiger Steuerausweis: Neue Anwendungsregeln bei der Berichtigung der Rechnung
BFH vom 09.07.2025, XI R 25/23; Rechtsprechungsaufhebung: FG Baden-Württemberg vom 02.02.2023, 1 K 147/20, nrkr.
Inhalt
Der BFH drei weitere Anwendungsregeln veröffentlicht: (1) Die Berichtigung eines in einer Rechnung unrichtig ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrages wirkt zu dem Zeitpunkt, zu dem eine zuvor bestehende Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt ist (Berichtigungszeitpunkt). (2) Die Berichtigung des Umsatzsteuerbetrages wegen einer Änderung der Bemessungsgrundlage ist nicht zwingend von der Berichtigung der Rechnung abhängig (Umsatzsteueränderung). (3) Die Berichtigung einer Rechnung kann auch durch Dritte erfolgen (Dritt-Rechnungsberichtigung), die mit der Prüfung der Rechnung beauftragt sind, wenn der (a) Aussteller und der (b) Empfänger der Rechnung die als Ergebnis der Prüfung erfolgende Berichtigung der Rechnung akzeptieren.