Rechtsprechungs-Info

Unrichtiger Steuerausweis: Rechtzeitige Rechnungsberichtigung

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Der BFH hat erklärt, nimmt der Rechnungsempfänger von Anfang an den Vorsteuerabzug in richtiger Höhe vor, ist die zunächst entstandene Steuergefährdung (direkt) beseitigt.