Rechtsprechungs-Info

Unterbrechungszeitraum muss vier Wochen betragen

BFH vom 28.2.2013, III R 94/10, BStBl. II 2013, 725
Inhalt

Der Unterbrechungszeit für den Neubeginn der Dreimonatsfrist zur Berechnung von Verpflegungsmehraufwendungen muss vier Wochen betragen.