Rechtsprechungs-Info Unterbrechungszeitraum muss vier Wochen betragen BFH vom 28.2.2013, III R 94/10, BStBl. II 2013, 725 Inhalt Der Unterbrechungszeit für den Neubeginn der Dreimonatsfrist zur Berechnung von Verpflegungsmehraufwendungen muss vier Wochen betragen. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden