Rechtsprechungs-Info

Unternehmensvermögen: Zuordnungspflicht + Dokumentationsfrist

BFH vom 04.05.2022, XI R 28/21; BFH vom 04.05.2022, XI R 29/21

Inhalt

Bei gemischt genutzten Gegenständen muss für einen vollständigen oder anteiligen Vorsteuerabzug eine Zuordnung des Gegenstandes bis zum Abgabetermin der Umsatzsteuererklärung des Anschaffungs- oder Herstellungsjahres erfolgen (erste Eingangsleistung) – bisher 31.05. des Folgejahres – betriebsintern erfolgen (dazu zählt auch der Vorsteuerabzug selbst). Die Anzeige gegenüber dem Finanzamt kann später erfolgen.