Rechtsprechungs-Info

Unternehmereigenschaft: Leistungsempfänger bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum

BFH vom 25.11.2021, V R 44/20, BStBl. II 2023, 285; Rechtsprechungsaufhebung: FG Düsseldorf vom 16.09.2020, 5 K 1048/17 U, AO, EFG 2021, 315, nrkr.

Inhalt

Bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum an einem Grundstück ist der jeweilige Miteigentümer umsatzsteuerrechtlicher Leistungsempfänger.