Unternehmereigenschaft: Verwaltungsräte sind auch bei variabler Vergütung keine Unternehmer
FG Köln vom 15.11.2023, 9 K 1068/22, nrkr.; Revision: BFH Az. XI R 35/18; EuGH vom 21.12.2023, TP, C-288/22
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Der EuGH hat entschieden, dass eine variable Vergütung allein nicht zu einem wirtschaftlichen Risiko des Aufsichtsrats/Verwaltungsrats führt. Das Mitglied muss auch das Verlustrisiko der Gesellschaft aufgrund seiner Entscheidungen mittragen.