Rechtsprechungs-Info

Unvereinbarkeit: Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen ab dem Jahr 2014

BVerfG vom 08.07.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17; BVerfG vom 18.08.2021, Pressemitteilung Nr. 77/2021
Inhalt

Die Steuerverzinsung ist für Verzinsungszeiträume – ab dem 01.01.2014 – wegen der Realitätsferne des gesetzlichen Zinssatzes (6 %/Jahr) im Verhältnis zum Marktzins mit dem Grundgesetz unvereinbar. Nach der Entscheidung sind die Verzinsungsregelungen für Veranlagungszeiträume vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2018 weiter anwendbar.