Urlaubsansprüche: Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers zum Verfall von Urlaubsansprüchen
BAG vom 29.09.2020, 9 AZR 266/20 A, Pressemitteilung Nr. 34/20; BAG vom 31.01.2023, 9 AZR 456/20, Pressemitteilung Nr. 5/23
Inhalt
Die Arbeitgeber stehen vor der Frage, (i) ob und (ii) wann sie gegenüber Arbeitnehmern Mitwirkungsobliegenheiten bei bisher unverbrauchtem Urlaub zum Ausdruck bringen, damit ggf. ein Verfall bzw. im weiteren Verlauf eine Verjährung eintreten kann.