Urlaubsrückstellung: Rechtzeitig und klar auf den Verfall von Resturlaub hinweisen
EuGH vom 6.11.2018, Kreuziger, C-619/16, BB 2018, 2803; BAG vom 19.2.2019, 9 AZR 541/15, DStR 2019, 1213; Freund in „Freiberufler müssen ihre Mitarbeiter rechtzeitig und klar auf Resturlaub hinweisen“, PFB 2019, 211
Inhalt
Der EuGH und das BAG haben die Unverfallbarkeit von nicht genommenem Urlaub entschieden. Diese Rechtsprechung muss bei der Ermittlung und Bewertung einer Urlaubsrückstellung berücksichtigt werden.