Urlaubsrückstellung: Unverfallbarkeit von nicht genommenem Urlaub - Verjährungsüberlegungen
BAG vom 29.09.2020, 9 AZR 266/20 A, Pressemitteilung Nr. 34/20, LEXinform: Dok.-Nr.: 0457300; BAG vom 19.02.2019, 9 AZR 423/16, DStR 2019, 1213; BAG vom 25.06.2019, 9 AZR 546/17, NJW 2019, 3739; Redaktion, LGP 2020, 195
Inhalt
Das BAG hat den EuGH um eine Vorabentscheidung hinsichtlich der Frage ersucht, wann der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, der aufgrund unterlassener Mitwirkung des Arbeitgebers nicht verfallen konnte, einer – gegebenenfalls zivilrechtlichen – Verjährung unterliegt.