UStAE: Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz
BMF-Schreiben vom 03.03.2026, III C 3 – S 7117-e/00003/005/058; BFH vom 30.06.2022, V R 25/21
Inhalt
Die Finanzverwaltung erklärt, dass die richterlichen Grundsätze anzuwenden sind. Aus dieser BFH-Rechtsprechung ergibt sich grundsätzlich kein Erfordernis zur Änderung der geltenden Verwaltungsauffassung. (1) Die bisherige Praxis der Dienstwagenbesteuerung kann daher grundsätzlich beibehalten werden. (2) Ergänzende Klarstellungen werden bei der Verwaltungsauffassung hinzugefügt.