Finanzverwaltungs-Info

UStAE: Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz

BMF-Schreiben vom 03.03.2026, III C 3 – S 7117-e/00003/005/058; BFH vom 30.06.2022, V R 25/21

Inhalt

Die Finanzverwaltung erklärt, dass die richterlichen Grundsätze anzuwenden sind. Aus dieser BFH-Rechtsprechung ergibt sich grundsätzlich kein Erfordernis zur Änderung der geltenden Verwaltungsauffassung.  (1) Die bisherige Praxis der Dienstwagenbesteuerung kann daher grundsätzlich beibehalten werden.  (2) Ergänzende Klarstellungen werden bei der Verwaltungsauffassung hinzugefügt.