Rechtsprechungs-Info

Veräußerung von GmbH-Anteilen: Teilentgeltliche Übertragung mit Veräußerungsgewinn

BFH vom 12.12.2023, IX R 15/23; Rechtsprechungsbestätigung: FG Rheinland-Pfalz vom 22.03.2023, 2 K 1617/19, EFG 2023, 923, rkr.

Inhalt

Der BFH hat ein „Machtwort“ für Wirtschaftsgüter des Privatvermögens gesprochen. Werden im Privatvermögen gehaltene GmbH-Anteile im Wege einer gemischten Schenkung teilentgeltlich übertragen, ist die Übertragung nach dem Verhältnis der tatsächlichen Gegenleistung zum Verkehrswert in eine (a) entgeltliche Anteilsübertragung  und eine (b) unentgeltliche Anteilsübertra-gung  aufzuteilen. Der Veräußerungsgewinn ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem (i) Veräußerungspreis und den auf den (ii) entgeltlichen Teil („Entgeltlichkeitsquote“) entfallenden Anschaffungskosten auf diese GmbH-Anteile.