Veräußerungsrücklage: Beginn der Herstellung für sechsjährige Reinvestitionsfrist
FG München vom 14.2.2017, 6 K 2143/16, EFG 2017, 643, nrkr.; Revision: BFH Az. X R 7/17
Inhalt
Die vierjährige Reinvestitionsfrist verlängert sich nur dann durch den Beginn der Herstellung eines neuen Gebäudes auf eine sechsjährige Investitionsfrist, wenn vor Fristablauf ein konkretes Objekt geplant wird.