Veräußerungsrücklage: Übertragungsfähigkeit von Veräußerungsgewinnen an Kapitalgesellschaftsanteilen auf Immobilien
BFH vom 10.05.2022, IV B 47/21; Rechtsprechungsbestätigung: FG Münster vom 08.07.2021, 8 K 619/20 G, F
Inhalt
Im Fall der Übertagung eines dem Teileinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsgewinns von Anteilen an Kapitalgesellschaften auf Gebäude oder abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter ist der abziehbare Betrag – d. h. die Übertragung – auf 300.000 € begrenzt.