Veräußerungsrücklage: Veräußerung des nämlichen Wirtschaftsguts an Schwesterpersonengesellschaft
BFH vom 9.11.2017, IV R 19/14, BStBl. II 2018, 575; Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 1.4.2014, 13 K 315/10, EFG 2014, 1463, rkr.
Inhalt
Veräußert eine Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut des Gesamthandsvermögens an eine andere Personengesellschaft, an der einer ihrer Gesellschafter ebenfalls als Mitunternehmer beteiligt ist, kann der auf den Doppelgesellschafter entfallende Veräußerungsgewinn im Umfang des Anteils des Doppelgesellschafters am Gesamthandsvermögen der Schwestergesellschaft im Rahmen der „Veräußerungsgewinnübertragung“ auf die Anschaffungskosten des nämlichen Wirtschaftsguts übertragen werden.