Veräußerungsrücklage: Wertaufholungsgebot zur Ermittlung des fiktiven Buchwerts auf den Zeitpunkt der Veräußerung
BFH vom 9.11.2017, IV R 19/14, BStBl. II 2018, 575; Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 1.4.2014, 13 K 315/10, EFG 2014, 1463, rkr.; Pflüger in „Wertaufholung bei früherer steuerwirksamer Teilwertabschreibung als Steuerfalle“, GStB 2018, 156
Inhalt
Der für die Veräußerungsrücklage zu ermittelnde und übertragbare Veräußerungsgewinn ergibt sich aus dem Betrag, in dem der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den (fiktiven) Buchwert übersteigt, mit dem das veräußerte Wirtschaftsgut im Zeitpunkt der Veräußerung anzusetzen gewesen wäre.