Veräußerungszeitrente: Steuerpflichtige Zinsanteile in Rentenzahlungen bei teilentgeltlicher Übertragung
BFH vom 14.7.2020, VIII R 3/17, BStBl. II 2020, 813; Rechtsprechungsbestätigung: FG Düsseldorf vom 6.2.2017, 11 K 3064/15 E, NWB YAAAG-42218, rkr.
Inhalt
Auch bei einer teilentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks und Gebäudes des Privatvermögens gegen eine Veräußerungszeitrente fließen dem Veräußerer von Beginn an steuerpflichtige Zinseinkünfte zu, soweit die Rentenzahlungen nicht auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Barwert der Rentenforderung zu Beginn und zum Ende (sog. Tilgungsanteil) entfallen.