Rechtsprechungs-Info

Vereinfachtes Ertragswertverfahren: Anwendungsgrundsätze und Ablehnungsregeln

BFH vom 02.12.2020, II R 5/19, BStBl. II 2022, 15; Rechtsprechungsaufhebung: FG Düsseldorf vom 12.12.2018, 4 K 108/18 F, EFG 2019, 406, rkr.; Brüggemann in „Unternehmensbewertung – Zur Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens“, ErbBStg 2021, 244
Inhalt

Für die Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft hat allein der Steuerpflichtige die Wahl zwischen einem (i) individuellen Ertragswertverfahren oder der Anwendung des (ii) vereinfachten Ertragswertverfahrens. Die Wertermittlung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren stellt keine Auffangmethode dar.