Gesetzesänderungen

„Vereinfachtes Kurzarbeitergeld“: Verlängerung der COVID-19-Pandemie-Regelung bis zum 31.03.2022 (KugverlV)

Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung (KugverlV) vom 30.11.2021, BGBl. I 2021, 5042
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Die Bundesregierung hat das sog. „vereinfachte Kurzarbeitergeld“ bis zum 31.03.2022 verlängert.