Rechtsprechungs-Info

Verlängerter Vorbehaltsnießbrauch: AfA-Bemessungsgrundlage bei Immobilien-Austausch

BFH vom 24.05.2022, IX R 1/21; Rechtsprechungsbestätigung: FG Baden-Württemberg vom 16.10.2020, 13 K 452/18, EFG 2021, 1449, nrkr.

Inhalt

Der BFH  hat entschieden, dass ein Immobilientausch im Rahmen von Vorbehaltsnießbrauchsverhältnissen steuerrechtlich akzeptabel ist, sodass der Nießbraucher seine AfA-Befugnis auch an einem Folgeobjekt (Surrogationsobjekt) geltend machen kann (verlängerter Vorbehaltsnießbrauch).