Gesetzesänderungen

Verlängerung der degressiven Abschreibung im Steuerrecht

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz, BGBl. I 2022, 911

Inhalt

Die degressive Abschreibung im Steuerrecht gilt für Anschaffungen d. h. Lieferungen von beweglichen Wirtschaftsgüter bis zum Ablauf des 31.12.2022.