Rechtsprechungs-Info

Verlustabzugsbeschränkung: Ausschluss der Gewinnhinzurechnung bei Kommanditisten-Entnahmen wegen „Bestehen der Haftung“

BFH vom 16.01.2025, IV R 11/22, BStBl. II 2026, 25; Rechtsprechungsbestätigung: FG Köln vom 16.02.2022, 12 K 509/19, rkr.

Inhalt

Der BFH hat die Anwendung einer Gewinnhinzurechnung bei einem weiteren Anwendungsfall ausgeschlossen. Der gesetzlich verankerte Anwendungsausschluss betrifft das „Wiederaufleben der Haftung “. Der BFH ergänzt dies: Entsteht bei Entnahmen durch den Kommanditisten aufgrund der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme eine Außenhaftung ist – durch Auslegung des Gesetzes – eine Gewinnhinzurechnung (ebenfalls) bei „Bestehen der Haftung“ ausgeschlossen.