Verlustnutzung: Verschmelzung einer Gewinngesellschaft auf eine Verlustgesellschaft kein Gestaltungsmissbrauch
BFH vom 17.11.2020, I R 2/18, BStBl. II 2021, 580; Rechtsprechungsbestätigung: Hessisches FG vom 29.11.2017, 4 K 127/15, EFG 2018, 486, rkr.
Inhalt
Bei der Prüfung des Vorliegens eines steuerlichen Gestaltungsmissbrauchs sind diejenigen Wertungen des Gesetzgebers, die den von ihm geschaffenen einzelsteuergesetzlichen Vorschriften zur Verhinderung von Steuerumgehungen zugrunde liegen, zu berücksichtigen.