Verlustrücktrag: Auswirkungen auf den Gesamtbetrag der Einkünfte im Entstehungsjahr
BFH vom 03.05.2023, IX R 6/21; Rechtsprechungsaufhebung: FG München vom 22.09.2020, 12 K 1937/19, nrkr.
Inhalt
Der BFH hat erläutert, dass negative Einkünfte, die zurückgetragen worden sind, zeitlich nicht mehr dem Entstehungsjahr, sondern dem Rücktragsjahr zuzuordnen sind. Deshalb erfolgt eine Hinzurechnung beim Gesamtbetrag der Einkünfte.