Rechtsprechungs-Info

Verlustvortragsfeststellung: Bindungswirkung der Feststellung an den Einkommensteuerbescheid

BFH vom 13.1.2015, IX R 22/14, BStBl. II 2015, 829
Inhalt

Ein verbleibender Verlustvortrag ist auch dann erstmals gesondert festzustellen, wenn ein Einkommensteuerbescheid für das Verlustentstehungsjahr wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung nicht mehr erlassen werden kann.