Vermietung und Verpachtung: Abgelehnte Werbungskosten bei Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens mit Währungskursverlusten
BFH vom 12.3.2019, IX R 36/17, BStBl. II 2019, 606; Rechtsprechungsbestätigung: FG Münster vom 26.9.2017, 12 K 1832/16 E, EFG 2018, 211, rkr.
Inhalt
Nimmt der Vermieter ein Darlehen auf, um ein Fremdwährungsdarlehen abzulösen, welches er zur Anschaffung eines Vermietungsobjekts verwendet hat, sind die Schuldzinsen nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzuziehen, soweit das Darlehen zur Bezahlung des bei der Umschuldung realisierten Währungskursverlusts verwendet worden ist.