Finanzgerichts-Info

Vermietungseinkünfte: Mieterabfindungen vor Renovierungsmaßnahmen sind Gebäude-Herstellungskosten

FG Münster vom 12.11.2021, 4 K 1941/20 F, openJur 2021, 45240, nrkr.
Inhalt

Mieterabfindungen vor Durchführung einer Kernsanierung können im Rahmen von anschaffungsnahen Herstellungskosten aktivierungs- und abschreibungspflichtig werden.