Rechtsprechungs-Info

Vermietungseinkünfte: Nur noch anteiliger Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils eines Vermietungsobjekts

BFH vom 03.12.2024, IX R 2/24, BStBl. II 2025, 453; Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 13.12.2023, 3 K 162/23, EFG 2024, 1879, rkr.

Inhalt

Der BFH hat bei einer unentgeltlichen Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts zu einem nur noch anteiligen Schuldzinsenabzug seine BFH-Rechtsprechung weiterentwickelt. Überträgt der bisherige Alleineigentümer an einem Vermietungsobjekt einen Miteigentumsanteil unentgeltlich und behält er dabei die aus der Anschaffung resultierenden Verbindlichkeiten vollständig zurück, sind die auf den übertragenen Miteigentumsanteil entfallenen Schuldzinsen nicht als (Sonder-)Werbungskosten berücksichtigungsfähig.