Verpflegungsmehraufwendungen bei ständig wechselnden Tätigkeitsstätten
BFH vom 8.10.2014, VI R 95/13, BStBl. II 2015, 231; Anwendbarkeitserklärung: BMF vom 9.2.2015
Inhalt
Die Höhe der Mehraufwendungen für die Verpflegung richtet sich bei einer Auswärtstätigkeit (ständig wechselnden Tätigkeitsstätten) nach der Abwesenheitsdauer des Arbeitnehmers von seiner Wohnung am Ort des Lebensmittelpunkts.