Versagung der erweiterten Gewerbesteuerkürzung: Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze
FG Berlin-Brandenburg vom 18.01.2022, 8 K 8008/21, EFG 2022, 706, nrkr.; Revision: BFH Az. III R 12/22
Inhalt
Veräußert eine Immobiliengesellschaft ihren Grundbesitz – hier: fünf bebaute Grundstücke – indiziert die sog. Drei-Objekt-Grenze eine widerlegbare Veräußerungsabsicht.