Verschärfung: Voraussetzungen zur Anrechenbarkeit von Kapitalertragsteuer
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften („JStG 2019“) vom 12.12.2019, BGBl. I 2019, 2451
Inhalt
Der Steuergesetzgeber will Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung verhindern und macht für diesen Zweck die Anrechenbarkeit von Kapitalertragsteuer von bestimmten Voraussetzungen abhängig.