Verschmelzung: Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe
FG München vom 13.5.2020, 6 K 75/19, GmbHR 2020, 980, nrkr.; Revision: BFH A. I R 25/20
Inhalt
Die Grunderwerbsteuer ist als „Kosten der Vermögensübertragung“ bei Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften eine nicht abzugsfähige Betriebsausgabe, weil ein Übernahmeverlust nicht abzugsfähig ist.