Rechtsprechungs-Info Verschonungsmodelle und Entlastungsbetrag bei Übertragung von treuhänderisch gehaltenem Vermögen LfSt Bayern Verfügung vom 14.1.2013, S 3811.1.1-4/St34 und S 3811.1.1-9/St34, DStR 2013, 708 Inhalt Die Schenkung oder das Erbe – also Übertragung – eines Treuhandverhältnisses ist ein einseitiger Sachleistungsanspruch (= Herausgabeanspruch). Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden