Rechtsprechungs-Info

Verwaltungsvermögen: Geleistete Anzahlungen

BFH vom 01.02.2023, II R 36/20, BStBl. II 2024, 269; Rechtsprechungsbestätigung: FG Münster vom 22.10.2020, 3 K 2699/17 F, EFG 2020, 1826, rkr.

Inhalt

Der BFH hat erklärt, dass geleistete Anzahlungen jedenfalls dann keine „andere Forderungen“ darstellen, wenn sie nicht für den Erwerb von Verwaltungsvermögen geleistet wurden.