Volle Abzugsfähigkeit eines Untervermächtnisses als Nachlassverbindlichkeit
BFH vom 22.7.2015, II R 21/13, BStBl. II 2016, 228; Anmerkung: Birnbaum, ZEV 2015, 664
Inhalt
Der Wert eines auf die Zahlung von Geld gerichteten Untervermächtnisses ist auch dann in voller Höhe als Nachlassverbindlichkeit abziehbar, wenn der vermächtnisweise Erwerb einer Beteiligung an einer Personengesellschaft erbschaftsteuer-/schenkungssteuerrechtlich begünstigt ist.