BFH vom 20.10.2021, XI R 10/21; Rechtsprechungsaufhebung: FG Rheinland-Pfalz vom 23.02.2021, 3 K 1311/19, EFG 2021, 1155, nrkr.
Inhalt
Der Vorsteuerabzug für Leistungen im Zuge der Erstellung einer kostenlos nutzbaren Touristenattraktion – hier: Hängeseilbrücke – kann dann in Betracht kommen, wenn die Eingangsleistungen in einem unmittelbarenZusammenhang mit einer entgeltlichen Leistung – hier: Parkraumbewirtschaftung – stehen.