Finanzgerichts-Info

Vorsteuerabzug: Aktuelle Entwicklungen zur Bestimmung des richtigen Vorsteuerabzugszeitpunkts

FG Köln vom 15.11.2024, 9 K 1892/22, nrkr.; Revision: BFH Az. V R 7/26; BFH vom 26.02.2026, V B 11/25; EuG, DKIS, T-689/24; EuGH vom 26.03.2026, RX, C-167/26

Inhalt

Der BFH hat diese Revision – gegen das ablehnende Urteil des FG Köln – zugelassen, mit der Frage, ob ein abziehbarer Vorsteuerbetrag bereits für den Besteuerungszeitraum des Leistungsbezugs vorliegt, wenn das während dieses Besteuerungszeitraums zugegangene Abrechnungsdokument nicht über die erforderlichen Angaben („Give-me-five-Prinzip“) verfügt, damit es als berichtigungsfähige Rechnung  angesehen werden kann, und dem Leistungsempfänger eine hierauf bezogene Berichtigung erst nach Ablauf des Voranmeldungs- und Besteuerungszeitraums des Leistungsbezugs zugeht.